Die CSRD als Chance: Hier lesen Sie über die wichtigen Eckpunkte für Unternehmen
Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch die Europäische Union im Januar 2023 öffnet sich das Feld der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für KMU. Die CSRD, die auf der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) aufbaut, erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen und verstärkt die Anforderungen an die Qualität und den Umfang der zu berichtenden Informationen. In diesem Blogbeitrag beleuchtet NAMACON für Sie, welche Unternehmen von der CSRD betroffen sind, wann diese Verpflichtungen greifen und wie sie sich darauf vorbereiten können.
Der Wettlauf hat begonnen
Aber Achtung: Ihre Arbeit soll sich lohnen. Der Weg ist das Ziel. Denn mit der nachhaltigen Positionierung Ihres Unternehmens sind nicht nur strategische und operative Fragen verknüpft. Mannigfaltige Chancen können sich für Ihr Geschäft eröffnen, dazu zählt auch, frühzeitig die Risiken klimatischer und gesellschaftlicher Veränderungen für Ihr Unternehmen zu bewerten. Das sind Perspektiven, die unsere Kunden jetzt betrachten. Denn der Wettlauf um nachhaltig aufgestellte Geschäftsmodelle hat bereits begonnen.
Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen?
Nach geltendem Recht sind in Deutschland bereits bestimmte Unternehmen zur Abgabe dieser sogenannten „nichtfinanziellen Erklärung“ verpflichtet, die allerdings nur sehr grundlegende Nachhaltigkeitsinformationen enthält (§ 289b, 289c des Handelsgesetzbuchs). Die bisherige „nichtfinanzielle Erklärung“ (CSR-RUG) wird künftig durch den Nachhaltigkeitsbericht abgelöst.
Den Anfang machen alle großen kapitalmarktorientierten Unternehmen, die bereits vor 2024 nach CSR-RUG berichtspflichtig waren, d.h. große Kapitalgesellschaften im Sinne des HGBs, die kapitalmarktorientiert sind und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigen sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die ebenfalls beide Kriterien erfüllen. Diese Gesellschaften müssen ihren Geschäftsbericht bereits für das Berichtsjahr 2024 nach den neuen Standards der Berichterstattung erstellen und 2025 veröffentlichen.
Ab dem Berichtsjahr 2025 erweitert sich der Kreis der von der CSRD-Berichtspflicht betroffenen Unternehmen auch auf alle großen haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften, die zum Bilanzstichtag mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen:
- > 250 Mitarbeitende,
- > 25 Mio. Euro Bilanzsumme,
- > 50 Mio. Euro Nettoumsatz.
Ab 2026 werden dann im dritten Schritt auch kleinere wiederum kapitalmarktorientierte Unternehmen in die Pflicht genommen. Auch für sie gilt die Regel: wer zwei von drei Kriterien erfüllt, ist betroffen:
- > 10 Mitarbeitende,
- > 450 TEUR Bilanzsumme,
- > 900 TEUR Nettoumsatz.
Dies bedeutet, dass eine deutlich größere Anzahl von Unternehmen als bisher ihre Nachhaltigkeitsleistungen umfassend dokumentieren und offenlegen wird.
Was heißt das für betroffene Unternehmen in der Praxis?
Für die Erfüllung der CSRD ist von der EU eine klare Berichtsform, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), vorgegeben. Dieser erfordert zum einen eine Offenlegung strategischer Fragen, die die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells betreffen, als auch die Qualifikation der Führungsebene, die Ihr Unternehmen in diese Zukunft führt.
Der Prozess der Berichtserstellung soll in Ihr Unternehmen ein neues Bewusstsein pflanzen, das Verständnis für wesentliche Auswirkungen Ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und umgekehrt: Er soll die Frage nach der eigenen Resilienz des Unternehmens stellen, bezogen auf die bevorstehenden Veränderungen klimatisch, biologisch, gesellschaftlich und sozial. Um dieser Perspektive gerecht zu werden, benötigen Sie die Blickwinkel aller verbundener Parteien, die Einschätzung Ihrer Stakeholder, die enge Zusammenarbeit mit Ihren Mitarbeitenden.
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Chancen durch die CSRD-Berichterstattung
Für KMU bietet die CSRD neue Herausforderungen, die ein hohes Potenzial an Chancen eröffnet. Klar ist, dass der Einstieg in die „nichtfinanzielle“ Berichterstattung ein zusätzlicher Aufwand ist. Das bewusste Erkennen der eigenen Risiken und der zukunftsfähigen Modelle wird Ihre Marktposition stärken, die Glaubwürdigkeit bei Mitarbeitenden und Kunden erhöhen und wichtig: den Zugang zum Finanzmarkt verbessern. Bereiten Sie die Implementierung solider Nachhaltigkeitspraktiken frühzeitig vor. So wird Ihr Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch langfristig profitieren.
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